Das Schweizer Anlegerschutzgesetz seit 2020
Das FIDLEG (Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen) trat am 1. Januar 2020 in Kraft und regelt den Anlegerschutz in der Schweiz. Es verpflichtet Finanzdienstleister zu Transparenz, Aufklaerung und angemessener Beratung beim Vertrieb von Finanzprodukten.
Zentrale Pflichten des FIDLEG sind die Eignungs- und Angemessenheitspruefung. Bei der Anlageberatung muss der Berater prüfen, ob ein Produkt zu den Kenntnissen, Erfahrungen und finanziellen Verhältnissen des Kunden passt. Bei reinem Execution-only-Geschäft (Kunde entscheidet selbst) gelten reduzierte Pflichten.
Das FIDLEG fuehrt Kundenkategorien ein: Privatkunden geniessen den höchsten Schutz, professionelle Kunden einen reduzierten, und institutionelle Kunden den geringsten. Privatkunden können auf Antrag als professionelle Kunden klassifiziert werden (Opting-out), verzichten damit aber auf Schutzmassnahmen.
Für Anleger bedeutet das FIDLEG konkret: Sie erhalten vor jeder Anlageentscheidung ein Basisinformationsblatt (BIB/KID) und müssen über Risiken und Kosten aufgeklaert werden. Beschwerden können an eine Ombudsstelle gerichtet werden. Das Gesetz staerkt die Rechtsposition von Privatanlegern gegenüber Banken und Vermoegensverwaltern.
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