Gesetzlich geschuetzte Mindestanteile am Erbe
Das Schweizer Erbrecht gewaehrt bestimmten nahen Verwandten einen Pflichtteil, also einen Mindestanteil am Nachlass, der ihnen nicht entzogen werden kann. Mit der Erbrechtsrevision von 2023 wurden die Pflichtteile teilweise reduziert, was dem Erblasser mehr Verfuegungsfreiheit gibt.
Die aktuellen Pflichtteile betragen: Nachkommen erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs als Pflichtteil (vorher drei Viertel). Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erhält weiterhin die Hälfte seines gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft.
Die freie Quote — also der Teil des Nachlasses, über den frei verfuegt werden kann — hat sich durch die Reform deutlich vergroessert. Bei einem Erblasser mit zwei Kindern und ohne Ehepartner betraegt die freie Quote neu 50% statt vorher 25%.
Für die Finanzplanung sind Pflichtteile relevant, weil sie die Möglichkeiten der Nachlassplanung begrenzen. Durch Ehe- und Erbverträge, Nutzniessung oder lebzeitige Zuwendungen lassen sich die Verhältnisse jedoch innerhalb des gesetzlichen Rahmens gestalten. Eine frühzeitige Planung ist besonders bei Patchwork-Familien oder Unternehmern wichtig.
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