10% Kostenbeteiligung nach Überschreitung der Franchise
Der Selbstbehalt in der Schweizer Grundversicherung betraegt 10% der Kosten, die über die gewahlte Franchise hinausgehen. Er ist auf maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder begrenzt. Zusammen mit der Franchise bildet er die maximale jährliche Eigenbeteiligung.
Bei einer Franchise von CHF 2'500 betraegt die maximale Eigenbeteiligung somit CHF 3'200 pro Jahr (CHF 2'500 Franchise + CHF 700 Selbstbehalt). Bei der tiefsten Franchise von CHF 300 sind es CHF 1'000 (CHF 300 + CHF 700).
Der Selbstbehalt gilt für die meisten Leistungen der Grundversicherung: Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und Therapien. Ausnahmen bestehen bei Mutterschaftsleistungen (kein Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche) und bestimmten Praeventionsmassnahmen.
Für die Budgetplanung ist es sinnvoll, die maximale Eigenbeteiligung als Reserve einzuplanen. Die Gesamtkosten der Grundversicherung pro Jahr setzen sich zusammen aus: 12 Monatspraemien + Franchise (im Krankheitsfall) + Selbstbehalt (maximal CHF 700). Diese Gesamtkosten sollten beim Franchise-Vergleich berücksichtigt werden.