Jeder Franken, den du legal abziehen kannst, reduziert dein steuerbares Einkommen. Das Ziel: möglichst alle zulässigen Abzüge geltend machen, ohne etwas zu vergessen. Viele Steuerzahler verschenken jedes Jahr Hunderte bis Tausende Franken, weil sie Abzüge nicht kennen oder nicht belegen.
Als Angestellte oder Angestellter kannst du Berufsauslagen geltend machen — entweder als Pauschale oder mit den tatsächlichen Kosten. Dazu gehören Fahrkosten zum Arbeitsplatz (ÖV oder Auto, je nach Kanton gedeckelt), Verpflegung auswärts (üblicherweise CHF 3'200 pauschal), Berufskleidung und Werkzeuge. Wer im Homeoffice arbeitet, kann in vielen Kantonen einen anteiligen Abzug für das Arbeitszimmer geltend machen. Tipp: Wenn deine effektiven Berufskosten die Pauschale übersteigen, lohnt sich das Aufrechnen — aber du brauchst Belege.
Die Krankenkassenprämien kannst du zusammen mit weiteren Versicherungsprämien (Unfall, Haftpflicht, Lebensversicherung) bis zu einem kantonalen Maximalbetrag abziehen. Dazu kommen Einzahlungen in die Säule 3a — für Angestellte maximal CHF 7'258 im Jahr 2026. Diese Abzüge sind besonders wirkungsvoll, weil sie bei fast allen Steuerpflichtigen anfallen.
Hypothekarzinsen und andere Schuldzinsen (Kreditkarten, Privatkredite) sind abzugsfähig. Wer Unterhaltsbeiträge an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin bezahlt, kann diese ebenfalls vollständig abziehen. Kinderalimente sind beim zahlenden Elternteil abziehbar, beim empfangenden steuerpflichtig.
Kosten für berufsbezogene Weiterbildung (Kurse, Lehrgänge, Fachliteratur) sind bis CHF 12'000 pro Jahr auf Bundesebene abziehbar. Wichtig: Die Ausbildung muss mit dem aktuellen Beruf zusammenhängen. Erstausbildungen sind nicht abzugsfähig.
Pro minderjähriges Kind oder Kind in Ausbildung bis 25 Jahre gibt es einen Kinderabzug. Auf Bundesebene beträgt dieser CHF 6'700 pro Kind (Stand 2026). Kantonal variiert der Betrag stark. Zusätzlich gibt es in vielen Kantonen Kinderbetreuungsabzüge für externe Betreuung (Kita, Tagesschule).
**Berufsauslagen:** Pauschal oder effektiv — effektiv lohnt sich bei hohen Kosten
**Versicherungen & 3a:** Krankenkasse, Haftpflicht und Säule 3a immer abziehen
**Schuldzinsen:** Hypothekar- und andere Kreditzinsen sind abzugsfähig
**Weiterbildung:** Bis CHF 12'000 pro Jahr für berufsbezogene Kurse
**Kinderabzug:** CHF 6'700 pro Kind auf Bundesebene, kantonal unterschiedlich