Die Schweiz sichert ihre Bevölkerung über ein weltweit einzigartiges Vorsorgesystem ab: das 3-Säulen-Prinzip. Es wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert und kombiniert staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das Ziel: Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall den gewohnten Lebensstandard möglichst aufrechterhalten.
Die erste Säule ist die obligatorische Grundsicherung. Dazu gehören die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Erwerbsersatzordnung). Sie deckt das Existenzminimum ab und wird nach dem Umlageverfahren finanziert — das heisst, die heutigen Erwerbstätigen finanzieren die heutigen Rentner.
Beitragspflichtig sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Erwerbstätige) bzw. ab 20 Jahren (Nichterwerbstätige). Die Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (je 4.35% des Bruttolohns).
Die zweite Säule ergänzt die AHV und soll zusammen mit ihr rund 60% des letzten Einkommens sichern. Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle (CHF 22'050). Die Finanzierung erfolgt über das Kapitaldeckungsverfahren: Jeder spart individuell auf seinem Pensionskassen-Konto an. Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.
Die dritte Säule ist freiwillig und dient dazu, individuelle Vorsorgelücken zu schliessen. Sie unterteilt sich in die Säule 3a (gebundene Vorsorge mit Steuervorteilen) und die Säule 3b (freies Sparen ohne besondere Steuerbegünstigungen). Die Säule 3a ist steuerlich besonders attraktiv, da Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Die demografische Entwicklung stellt vor allem die 1. Säule vor Herausforderungen: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentner. 1950 kamen 6.5 Beitragszahler auf einen Rentner — heute sind es noch rund 3.3. Das macht die private Vorsorge (3. Säule) umso wichtiger.
Die 1. Säule (AHV) sichert das Existenzminimum und ist für alle obligatorisch
Die 2. Säule (Pensionskasse) ergänzt die AHV für Arbeitnehmende ab CHF 22'050 Jahreslohn
Die 3. Säule (privat) schliesst individuelle Lücken — Säule 3a mit Steuervorteilen
Alle drei Säulen zusammen sollen den Lebensstandard im Alter sichern