Die AHV ist das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Was heute eingezahlt wird, fliesst direkt an die heutigen Rentner. Es wird kein individuelles Kapital angespart. Die Höhe deiner Rente hängt von zwei Faktoren ab: den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Die AHV-Rente liegt aktuell zwischen CHF 1'225 und CHF 2'450 pro Monat für Einzelpersonen. Ehepaare erhalten zusammen maximal 150% der Maximalrente, also CHF 3'675. Für die volle Rente brauchst du eine lückenlose Beitragsdauer von 44 Jahren (Männer) bzw. 43 Jahren (Frauen nach AHV 21).
Um die Maximalrente zu erhalten, muss dein durchschnittliches Jahreseinkommen mindestens CHF 88'200 betragen. Wer weniger verdient, erhält eine anteilige Rente nach der Rententabelle.
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt deine AHV-Rente um mindestens 1/44 — das sind rund CHF 55 pro Monat oder CHF 660 pro Jahr, lebenslang. Beitragslücken entstehen häufiger, als man denkt:
**Auslandjahre** ohne Nachzahlung (z.B. Studium oder Arbeit im Ausland)
**Fehlende Beiträge als Nichterwerbstätige** (z.B. bei Frühpensionierung vor dem AHV-Alter)
**Nicht angemeldete Arbeit** während der Jugend (zwischen 18 und 20)
Du kannst Beitragslücken der letzten 5 Jahre nachzahlen. Ältere Lücken sind leider nicht mehr korrigierbar. Prüfe deinen individuellen Kontoauszug (IK) bei der Ausgleichskasse — das kostet nichts und lohnt sich immer.
Selbst die maximale AHV-Rente von CHF 2'450 pro Monat reicht kaum zum Leben in der Schweiz. Wer in Zürich, Basel oder Genf wohnt, braucht allein für eine Wohnung oft mehr. Die AHV ist bewusst als Existenzsicherung konzipiert, nicht als Einkommensersatz. Deshalb gibt es Ergänzungsleistungen (EL) für Personen, deren AHV-Rente plus Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Für alle anderen gilt: Ohne 2. und 3. Säule wird es im Alter finanziell eng. Die AHV ist das Fundament — aber ein Fundament allein ist noch kein Haus.
Die AHV-Rente beträgt zwischen CHF 1'225 und CHF 2'450 pro Monat (Einzelperson)
Volle Rente erfordert 44 lückenlose Beitragsjahre und genügend Einkommen
Beitragslücken können nur 5 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden
Die AHV allein reicht nicht für den gewohnten Lebensstandard
Den eigenen Kontoauszug (IK) bei der Ausgleichskasse prüfen lohnt sich immer