BVG & Pensionskasse: Was Schweizer Arbeitnehmer wissen müssen
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. So funktioniert sie, was Sie prüfen sollten und wie Sie Lücken schliessen.
Was ist die Pensionskasse?
Die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge — die berufliche Vorsorge (BVG) — ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je einen Beitragsanteil ein. Das angesparte Kapital wird bei der Pensionierung entweder als lebenslange Rente oder als einmaliges Kapital ausgezahlt.
Die wichtigsten Zahlen
- Koordinationsabzug 2026: CHF 26'460
- Eintrittsschwelle: CHF 22'680 Jahreslohn
- Maximaler versicherter Lohn: CHF 90'720
- Umwandlungssatz BVG-Minimum: 6.8% (überobligatorisch oft tiefer, 4–5%)
Rechenbeispiel Jahreslohn CHF 100'000 → Koordinierter Lohn CHF 73'540 → Altersguthaben nach 40 Jahren (Annahme: 2.5% Verzinsung): ca. CHF 400'000 → Jahresrente: CHF 400'000 × 6.8% = CHF 27'200 → CHF 2'267/Monat
Deckungsgrad verstehen
Der Deckungsgrad zeigt, ob die Pensionskasse alle Verpflichtungen erfüllen kann. Ein Deckungsgrad unter 100% bedeutet Unterdeckung — die PK muss Sanierungsmassnahmen ergreifen.
- Über 110%: Ausgezeichnet, Überschussbeteiligung möglich
- 100–110%: Gut aufgestellt
- 90–100%: Mittelfristig Sanierungsbedarf
- Unter 90%: Kritisch — Sanierungsbeiträge oder Rentenkürzungen möglich
Prüfen Sie den Deckungsgrad Ihrer PK im jährlichen Leistungsausweis!
Freiwilliger PK-Einkauf: Einer der grössten Steuerhebel
Wenn Ihr Altersguthaben unter dem maximal möglichen Betrag liegt (z.B. durch Lohnerhöhungen, Karrierewechsel oder Auslandsaufenthalte), können Sie die Einkaufslücke freiwillig schliessen.
Steuerlicher Vorteil Der Einkaufsbetrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — bei einem Grenzsteuersatz von 35% bedeutet ein Einkauf von CHF 50'000 eine Steuerersparnis von CHF 17'500.
Wichtige Einschränkungen - Nach einem Einkauf gilt eine 3-Jahres-Sperrfrist für den Kapitalbezug - Einkäufe kurz vor der Pensionierung werden steuerlich geprüft - Die maximale Einkaufslücke steht auf dem jährlichen PK-Ausweis
Rente oder Kapital?
Dies ist eine der wichtigsten und irreversiblesten Entscheidungen im Vorsorgebereich.
Rente - Lebenslange Zahlung, unabhängig von der Lebenserwartung - Einfach, keine Anlagekompetenz nötig - Besteuert als Einkommen (zusammen mit AHV und anderen Einkünften) - Kein Kapital für Erben
Kapitalbezug - Einmalbesteuerung (günstigerer Satz, separat vom Einkommen) - Flexibilität — Sie entscheiden über Anlage und Verbrauch - Kapital vererbt - Marktrisiko und Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherte
Faustregel: Gesund + Ehepartner → Rente prüfen. Vermögend + kurze Lebenserwartung → Kapital erwägen.
Viele Pensionskassen erlauben auch gemischte Lösungen (z.B. 50% Rente, 50% Kapital).
Freizügigkeitskonto bei Stellenwechsel
Beim Stellenwechsel wird das PK-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferiert und beim neuen Arbeitgeber wieder eingebracht. Prüfen Sie die Konditionen des Freizügigkeitskontos — Verzinsung und Anlagemöglichkeiten variieren stark.
Fazit
Die Pensionskasse ist oft Ihr grösstes Vermögen — aber die wenigsten Schweizer kennen die Kennzahlen genau. Prüfen Sie jährlich Ihren PK-Ausweis, nutzen Sie PK-Einkäufe strategisch vor grossen Einkommensjahren, und entscheiden Sie bewusst über Rente oder Kapital — am besten mit professioneller Beratung.
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