Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. So funktioniert sie, was Sie prüfen sollten und wie Sie Lücken schliessen.
Die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge — die berufliche Vorsorge (BVG) — ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je einen Beitragsanteil ein. Das angesparte Kapital wird bei der Pensionierung entweder als lebenslange Rente oder als einmaliges Kapital ausgezahlt.
Der Deckungsgrad zeigt, ob die Pensionskasse alle Verpflichtungen erfüllen kann. Ein Deckungsgrad unter 100% bedeutet Unterdeckung — die PK muss Sanierungsmassnahmen ergreifen.
Prüfen Sie den Deckungsgrad Ihrer PK im jährlichen Leistungsausweis!
Wenn Ihr Altersguthaben unter dem maximal möglichen Betrag liegt (z.B. durch Lohnerhöhungen, Karrierewechsel oder Auslandsaufenthalte), können Sie die Einkaufslücke freiwillig schliessen.
Dies ist eine der wichtigsten und irreversiblesten Entscheidungen im Vorsorgebereich.
Faustregel: Gesund + Ehepartner → Rente prüfen. Vermögend + kurze Lebenserwartung → Kapital erwägen.
Viele Pensionskassen erlauben auch gemischte Lösungen (z.B. 50% Rente, 50% Kapital).
Beim Stellenwechsel wird das PK-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferiert und beim neuen Arbeitgeber wieder eingebracht. Prüfen Sie die Konditionen des Freizügigkeitskontos — Verzinsung und Anlagemöglichkeiten variieren stark.
Die Pensionskasse ist oft Ihr grösstes Vermögen — aber die wenigsten Schweizer kennen die Kennzahlen genau. Prüfen Sie jährlich Ihren PK-Ausweis, nutzen Sie PK-Einkäufe strategisch vor grossen Einkommensjahren, und entscheiden Sie bewusst über Rente oder Kapital — am besten mit professioneller Beratung.
Nächster Schritt
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