Die Pensionskasse (berufliche Vorsorge, BVG) ist für die meisten Schweizer Arbeitnehmenden das grösste Vermögen — oft grösser als das Eigenheim. Trotzdem verstehen viele ihren PK-Ausweis kaum. Das ändern wir jetzt.
Das BVG-Gesetz schreibt Mindestleistungen vor — das sogenannte Obligatorium. Viele Pensionskassen gehen aber darüber hinaus und versichern einen höheren Lohn oder bieten bessere Konditionen. Dieser Teil heisst Überobligatorium.
Der **Koordinationsabzug** von CHF 25'725 bestimmt, welcher Teil deines Lohns versichert ist. Bei einem Bruttolohn von CHF 85'000 wird nur der sogenannte koordinierte Lohn versichert: CHF 85'000 minus CHF 25'725 = CHF 59'275. Auf diesen Betrag werden die Sparbeiträge berechnet.
Gut zu wissen: Der Koordinationsabzug benachteiligt Teilzeitarbeitende und Personen mit tiefem Einkommen. Einige progressive Pensionskassen haben ihn reduziert oder abgeschafft.
Die BVG-Sparbeiträge steigen mit dem Alter:
**25-34 Jahre**: 7% des koordinierten Lohns
**35-44 Jahre**: 10%
**45-54 Jahre**: 15%
**55-65 Jahre**: 18%
Diese Beiträge werden mindestens hälftig vom Arbeitgeber bezahlt. Viele Arbeitgeber übernehmen 60% oder mehr — ein wichtiger Lohnbestandteil, den viele bei der Stellenwahl vergessen.
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente du aus deinem Alterskapital erhältst. Im Obligatorium beträgt er gesetzlich **6.8%**. Bei CHF 400'000 angespartem Kapital ergibt das eine jährliche Rente von CHF 27'200 (oder CHF 2'267 pro Monat).
Im Überobligatorium können Pensionskassen tiefere Sätze anwenden — oft zwischen 4.5% und 5.5%. Da die Lebenserwartung steigt, stehen die Umwandlungssätze politisch unter Druck.
Bei der Pensionierung hast du oft die Wahl: Rente, Kapitalbezug oder eine Kombination. Die Rente bietet Sicherheit — sie fliesst lebenslang. Der Kapitalbezug bietet Flexibilität und kann steuerlich attraktiver sein, birgt aber das Risiko, das Geld zu überleben. Diese Entscheidung ist individuell und gehört zu den wichtigsten Finanzentscheidungen deines Lebens.
Der Koordinationsabzug von CHF 25'725 bestimmt den versicherten Lohn
Sparbeiträge steigen von 7% (ab 25) auf 18% (ab 55) des koordinierten Lohns
Der Umwandlungssatz von 6.8% gilt nur im Obligatorium
Die Wahl zwischen Kapital und Rente ist eine der wichtigsten Finanzentscheidungen
PK-Leistungen bei der Stellenwahl mitvergleichen — sie sind ein versteckter Lohnbestandteil