Fiktives Einkommen für selbstbewohntes Wohneigentum
Der Eigenmietwert ist eine Schweizer Besonderheit im Steuerrecht. Eigenheimbesitzer müssen ein fiktives Einkommen versteuern, das dem Betrag entspricht, den sie durch Miete erzielen koennten. Dieser Eigenmietwert wird dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet.
Der Eigenmietwert wird von der kantonalen Steuerverwaltung festgelegt und betraegt in der Regel 60-70% der marktkonformen Miete. Er wird bei Kauf, Umbau oder auf Antrag neu geschaetzt. In der Praxis liegt der Eigenmietwert oft deutlich unter der tatsächlichen Marktmiete.
Im Gegenzug duerfen Eigenheimbesitzer Schuldzinsen (Hypothekarzinsen) und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei den Unterhaltskosten können Eigentuemer zwischen dem Pauschalabzug (typisch 10-20% des Eigenmietwerts) und den effektiven Kosten wählen — je nachdem, was höher ist.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird seit Jahren politisch diskutiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist im Parlament in Bearbeitung. Bei einer Abschaffung wuerden voraussichtlich auch die Abzuege für Schuldzinsen und Unterhaltskosten bei selbstbewohntem Eigentum wegfallen.