35% Quellensteuer auf Schweizer Kapitalerträgen
Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35% auf Kapitalerträgen aus Schweizer Quellen. Sie wird auf Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinnen erhoben. Die Steuer wird direkt an der Quelle abgezogen — der Anleger erhält also nur 65% der Bruttoausschuettung.
Für in der Schweiz steuerlich ansaessige Privatpersonen ist die Verrechnungssteuer eine Vorauszahlung: Sie wird bei ordnungsgemaesser Deklaration in der Steuererklaerung vollstaendig zurückerstattet. Voraussetzung ist die Deklaration der zugrundeliegenden Erträge im Wertschriftenverzeichnis.
Die Verrechnungssteuer dient als Sicherungsmittel gegen Steuerhinterziehung. Wer Erträge nicht deklariert, verliert den Anspruch auf Rueckerstattung und traegt die 35% als definitive Steuer. Bei ausländischen Empfaengern kann die Steuer je nach Doppelbesteuerungsabkommen teilweise zurückgefordert werden.
Für die Portfolioplanung ist die Verrechnungssteuer relevant bei der Wahl zwischen Schweizer und ausländischen Titeln sowie zwischen ausschuettenden und thesaurierenden Fonds. Thesaurierende Fonds reinvestieren Erträge direkt und vermeiden so den zeitlichen Liquiditaetsnachteil der Verrechnungssteuer.