Die erste Saeule der Schweizer Altersvorsorge
Die AHV ist die obligatorische staatliche Altersversicherung der Schweiz und bildet die erste Saeule des Drei-Saeulen-Systems. Jede Person, die in der Schweiz arbeitet oder wohnt, ist ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 4.35% des Bruttolohns ein.
Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter decken. Die Minimalrente betraegt aktuell CHF 1'225 pro Monat, die Maximalrente CHF 2'450. Ehepaare erhalten zusammen maximal 150% der Maximalrente. Die Höhe der individuellen Rente haengt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer ab.
Seit der AHV-Reform 21 gilt für Frauen ein Referenzalter von 65 Jahren (stufenweise Erhoehung). Wer die Rente vorbezieht, muss mit einer lebenslangen Kuerzung von 6.8% pro Jahr rechnen. Ein Aufschub bringt hingegen einen Zuschlag von 5.2% bis 31.5%.
Die AHV wird im Umlageverfahren finanziert: Heutige Erwerbstaetige finanzieren die aktuellen Renten. Angesichts der demografischen Entwicklung steht die AHV vor Finanzierungsherausforderungen, weshalb regelmässig Reformen diskutiert werden.
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