Steuerlich begünstigte private Altersvorsorge
Die Saeule 3a ist die freiwillige, steuerlich begünstigte private Vorsorge in der Schweiz. Einzahlungen können vollstaendig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was je nach Grenzsteuersatz eine erhebliche Steuerersparnis ergibt.
Der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse betraegt CHF 7'258 (2026). Selbstaendige ohne Pensionskasse duerfen bis 20% des Nettoeinkommens einzahlen, maximal CHF 36'288. Der Betrag muss bis zum 31. Dezember einbezahlt werden, um steuerlich anrechenbar zu sein.
Das angelegte Kapital ist bis zum Referenzalter gebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in wenigen Faellen möglich: Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstaendigen Taetigkeit, definitives Verlassen der Schweiz, Bezug einer IV-Rente oder fuenf Jahre vor dem Referenzalter.
Eine gaengige Strategie ist die Fuehrung mehrerer 3a-Konten (bis zu fuenf), um die Auszahlungen über verschiedene Steuerjahre zu staffeln. Da der Bezug als Kapitalauszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert wird, kann die Staffelung die Steuerlast erheblich reduzieren.
Verwandte Begriffe
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die erste Saeule der Schweizer Altersvorsorge
BVG (Berufliche Vorsorge)
Die zweite Saeule — die Pensionskasse
BVG-Einkauf (Pensionskasseneinkauf)
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse
Freizuegigkeit (Pensionskasse)
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Obligatorium (BVG)
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