Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse
Ein BVG-Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse, um Vorsorgeluecken zu schliessen. Luecken entstehen typischerweise durch spaeten Berufseinstieg, Erwerbsunterbrueche, Teilzeitarbeit, Scheidung oder Lohnerhoehungen. Das maximale Einkaufspotenzial ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich.
Der steuerliche Vorteil ist erheblich: Der Einkaufsbetrag kann vollumfaenglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 35% und einem Einkauf von CHF 50'000 betraegt die Steuerersparnis CHF 17'500. Da die Steuerersparnis progressiv ist, lohnt sich eine Staffelung über mehrere Jahre.
Wichtige Regeln: Nach einem Einkauf darf drei Jahre lang kein Kapitalbezug erfolgen (Sperrfrist). Wer plant, das PK-Guthaben als Kapital zu beziehen, sollte die letzten drei Jahre vor der Pensionierung keine Einkauefe mehr taetigen. Zudem darf der Einkauf erst erfolgen, wenn ein allfaelliger WEF-Vorbezug vollstaendig zurückgezahlt ist.
Die Staffelungsstrategie ist steuerlich optimal: Statt CHF 150'000 in einem Jahr einzukaufen, verteilt man den Betrag auf drei Jahre a CHF 50'000. So nutzt man den progressiven Steuertarif dreimal aus und reduziert in jedem Jahr das steuerbare Einkommen erheblich. Diese Strategie kann die Steuerersparnis um 10-20% erHöhen.
Verwandte Begriffe
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Freizuegigkeit (Pensionskasse)
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