Was mit dem PK-Guthaben bei Jobwechsel passiert
Freizuegigkeit im Vorsorgerecht bedeutet, dass das angesparte Pensionskassenguthaben bei einem Stellenwechsel mitgenommen wird. Die Austrittsleistung (Freizuegigkeitsleistung) wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizuegigkeitskonto übertragen.
Ein Freizuegigkeitskonto wird benötigt, wenn zwischen zwei Stellen eine Luecke besteht, bei Arbeitslosigkeit, bei Aufnahme einer selbstaendigen Taetigkeit oder wenn die neue Pensionskasse nicht das gesamte Guthaben aufnehmen kann. Es gibt Freizuegigkeitskonten bei Banken (verzinst) und Freizuegigkeitsstiftungen mit Wertschriftenlösung.
Das Geld auf dem Freizuegigkeitskonto ist gebunden und kann nur in gesetzlich definierten Faellen vorzeitig bezogen werden: Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstaendigen Taetigkeit, definitives Verlassen der Schweiz, IV-Rente oder Unterschreiten des BVG-Mindestbetrags.
Wichtig: Es duerfen maximal zwei Freizuegigkeitskonten gefuehrt werden. Für die Steueroptimierung empfiehlt es sich, das Guthaben auf zwei Konten zu verteilen und die Bezuege in verschiedene Steuerjahre zu legen. Wertschriftenlösungen können langfristig höhere Renditen erzielen als reine Sparkonten.
Verwandte Begriffe
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die erste Saeule der Schweizer Altersvorsorge
BVG (Berufliche Vorsorge)
Die zweite Saeule — die Pensionskasse
BVG-Einkauf (Pensionskasseneinkauf)
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse
Obligatorium (BVG)
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang der Pensionskasse
Saeule 3a (Gebundene Selbstvorsorge)
Steuerlich begünstigte private Altersvorsorge