Die Rueckzahlung der Hypothekarschuld
Amortisation bezeichnet die Rueckzahlung der Hypothekarschuld. In der Schweiz ist die Amortisation der zweiten Hypothek (Belehnung über 65% des Liegenschaftswerts) innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Referenzalter obligatorisch. Die erste Hypothek (bis 65%) muss in der Regel nicht amortisiert werden.
Es gibt zwei Formen der Amortisation: die direkte und die indirekte Amortisation. Bei der direkten Amortisation wird die Hypothekarschuld regelmässig reduziert, was zu sinkenden Zinskosten fuehrt, aber auch den Steuerabzug verringert. Bei der indirekten Amortisation wird stattdessen in die Saeule 3a einbezahlt.
Die Amortisationsraten müssen in der Tragbarkeitsrechnung berücksichtigt werden. Typischerweise verlangen Banken eine jährliche Amortisation von 1% der Hypothekarsumme für den Teil über 65% Belehnung. Bei einer zweiten Hypothek von CHF 200'000 sind das CHF 2'000 pro Jahr.
Vor der Pensionierung empfehlen die meisten Finanzexperten, die Hypothek auf maximal 50-65% des Liegenschaftswerts zu reduzieren. Der Grund: Das Einkommen sinkt im Alter, und die Tragbarkeit muss auch mit dem reduzierten Renteneinkommen gewaehrleistet sein.
Verwandte Begriffe
Direkte Amortisation
Hypothekarschuld wird direkt zurückbezahlt
Grundpfandrecht
Die dingliche Sicherheit hinter der Hypothek
Indirekte Amortisation
Rueckzahlung über die Saeule 3a statt direkt an die Bank
Referenzzinssatz (Mietrecht)
Basis für Mietzinsanpassungen in der Schweiz
SARON (Swiss Average Rate Overnight)
Der Schweizer Referenzzinssatz für Geldmarkt-Hypotheken