Basis für Mietzinsanpassungen in der Schweiz
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist die offizielle Grundlage für Mietzinsanpassungen im Schweizer Mietrecht. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert und basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inlaendischen Hypothekarforderungen.
Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter Anspruch auf eine Mietzinssenkung — allerdings nur auf Antrag. Steigt er, kann der Vermieter eine Erhoehung auf den nächsten Kuendigungstermin hin durchsetzen. Pro Viertelprozentpunkt Aenderung betraegt die Mietzinsanpassung rund 3% der Nettomiete.
Der Referenzzinssatz lag jahrelang bei historischen Tiefststaenden von 1.25%. Nach den Zinsanstieegen der SNB wurde er mehrfach erhoeht. Für Mieter lohnt es sich, den aktuellen Satz zu kennen und mit dem bei Mietvertragsabschluss geltenden Satz zu vergleichen.
Für Eigentuemer und Vermieter ist der Referenzzinssatz ebenfalls wichtig: Er bestimmt, welche Mietzinsanpassungen zulassig sind. Vermieter duerfen nicht beliebig erHöhen, sondern müssen die Erhoehung auf die Differenz zum letztgeltenden Referenzzinssatz stuetzen und können zusaetzlich die Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen.
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