Die dingliche Sicherheit hinter der Hypothek
Das Grundpfandrecht ist die rechtliche Sicherheit, die der Bank bei einer Hypothekenvergabe eingeraeumt wird. Es gibt der Bank das Recht, bei Zahlungsausfall die Liegenschaft zu verwerten. In der Schweiz existieren zwei Formen: der Schuldbrief und die Grundpfandverschreibung.
Der Schuldbrief ist die gaengigste Form und existiert als Papier-Schuldbrief oder Register-Schuldbrief. Seit 2012 ist der Register-Schuldbrief die Standardform — er wird im Grundbuch eingetragen und braucht kein physisches Dokument. Der Schuldbrief lautet auf einen bestimmten Betrag und kann bei einem Bankwechsel übertragen werden.
Die Errichtung eines Grundpfandrechts erfordert eine notarielle Beurkundung und den Eintrag im Grundbuch. Die Kosten betragen typischerweise 0.1-0.3% des Pfandbetrags plus Notariatskosten. Bei einem Hypothekarwechsel (Wechsel der Bank) muss der Schuldbrief an die neue Bank übertragen werden.
Für Eigentuemer ist wichtig: Das Grundpfandrecht bleibt bestehen, auch wenn die Hypothek teilweise zurückgezahlt wird. Der Pfandbetrag im Grundbuch aendert sich nicht automatisch. Erst bei einer formellen Loeschung oder Herabsetzung wird der Eintrag angepasst. Dies kann relevant sein bei Verkauf oder Refinanzierung.
Verwandte Begriffe
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