Freiwillige Leistungen über das BVG-Minimum hinaus
Das Überobligatorium umfasst alle Leistungen der Pensionskasse, die über das gesetzliche BVG-Minimum hinausgehen. Dazu gehoeren die Versicherung von Lohnanteilen über CHF 88'200, höhere Beitragssaetze, tiefere Koordinationsabzuege und zusaetzliche Risikoleistungen.
Im überobligatorischen Bereich hat die Pensionskasse mehr Freiheiten: Sie kann den Zinssatz frei festlegen (oft 0.5-1.0% statt mindestens 1.25% im Obligatorium) und den Umwandlungssatz tiefer ansetzen (oft 4.5-5.5% statt 6.8%). Dies fuehrt dazu, dass die effektive Rente oft deutlich tiefer ist als die obligatorische Rechnung vermuten liesse.
Für gut verdienende Arbeitnehmende ist das Überobligatorium besonders relevant, da ein grosser Teil ihres PK-Guthabens überobligatorisch ist. Bei einem Lohn von CHF 150'000 liegt über die Hälfte des versicherten Lohns im überobligatorischen Bereich — mit entsprechend tieferen Garantien.
Beim Vergleich von Pensionskassen-Ausweisen ist es wichtig, zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben zu unterscheiden. Die projizierte Altersrente auf dem PK-Ausweis berücksichtigt beide Teile und den jeweils geltenden Umwandlungssatz. Viele Arbeitnehmende überschaetzen ihre kuenftige Rente, weil sie nur den obligatorischen Umwandlungssatz kennen.
Verwandte Begriffe
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die erste Saeule der Schweizer Altersvorsorge
BVG (Berufliche Vorsorge)
Die zweite Saeule — die Pensionskasse
BVG-Einkauf (Pensionskasseneinkauf)
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse
Freizuegigkeit (Pensionskasse)
Was mit dem PK-Guthaben bei Jobwechsel passiert
Obligatorium (BVG)
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumfang der Pensionskasse