Bestimmt die jährliche Pensionskassenrente aus dem Kapital
Der Umwandlungssatz legt fest, welcher Prozentsatz des angesparten Pensionskassenkapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird. Der BVG-Mindestumwandlungssatz betraegt aktuell 6.8% für Maenner und Frauen im Referenzalter 65. Das heisst: Bei einem obligatorischen Guthaben von CHF 500'000 ergibt sich eine Jahresrente von CHF 34'000.
Der aktuelle Umwandlungssatz von 6.8% gilt nur für den obligatorischen Teil des BVG-Guthabens. Für den überobligatorischen Teil können Pensionskassen tiefere Saetze anwenden — viele liegen bei 4.5-5.5%. Da bei höheren Loehnen ein grosser Teil des Guthabens überobligatorisch ist, kann der effektive Umwandlungssatz deutlich tiefer sein.
Der Umwandlungssatz von 6.8% gilt weithin als zu hoch angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der tiefen Zinsen. Pensionskassen müssen die Differenz querfinanzieren, was zulasten der aktiven Versicherten geht. Die geplante BVG-Reform sieht eine schrittweise Senkung auf 6.0% vor.
Für die persoenliche Pensionsplanung ist der Vergleich zwischen Rente und Kapitalbezug zentral. Bei einem tiefen effektiven Umwandlungssatz kann der Kapitalbezug attraktiver sein — vorausgesetzt, man ist bereit und in der Lage, das Kapital selbst anzulegen. Diese Entscheidung sollte sorgfaeltig unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen getroffen werden.
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