Vorbezug aus der Pensionskasse für den Eigenkauf
Die Wohneigentumsfoerderung (WEF) ermöglicht es, Vorsorgegelder aus der zweiten und dritten Saeule für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum einzusetzen. Dies kann als Vorbezug (definitiver Bezug) oder als Verpfaendung (Guthaben bleibt in der PK, dient aber als Sicherheit) erfolgen.
Beim Vorbezug aus der Pensionskasse gilt: Bis Alter 50 kann das gesamte Freizuegigkeitsguthaben bezogen werden. Ab Alter 50 ist der Bezug auf die Hälfte des aktuellen Guthabens oder das Guthaben mit 50 Jahren begrenzt (der höhere Betrag zaehlt). Der Mindestbezug betraegt CHF 20'000.
Der Vorbezug hat Folgen: Die Rente im Alter wird reduziert, da weniger Kapital verzinst wird. Zudem faellt beim Bezug eine Kapitalauszahlungssteuer an. Bei einem spaeteren Verkauf der Liegenschaft muss der Vorbezug zurückgezahlt werden (Rueckzahlungspflicht). Auch freiwillige Rueckzahlungen sind möglich und steuerlich sinnvoll.
Alternativ zur PK kann die Saeule 3a für Wohneigentum eingesetzt werden. Hier gelten keine Betragslimiten — das gesamte 3a-Guthaben kann bezogen werden. Da 3a-Guthaben oft kleiner sind als PK-Guthaben, kombinieren viele Käufer beide Quellen für die Eigenfinanzierung.
Verwandte Begriffe
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Die erste Saeule der Schweizer Altersvorsorge
BVG (Berufliche Vorsorge)
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Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse
Freizuegigkeit (Pensionskasse)
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